Berufsbedingten Umzug von der Steuer absetzen

Informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten, wie Sie Ihren berufsbedingten Umzug von den Steuern absetzen können.

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Umzugskosten für berufsbedingten Umzug von der Steuer absetzen

Berufsbedingte Umzugskosten steuerlich geltend machen (§ 9 EStG Werbungskosten)

Umzugskosten von der Steuer absetzen will gut gerechnet sein

Erfahren Sie unten mehr über die absetzbare Steuer.
(Bild © Pixabay / euro-870757_1920.jpg)

Wann ist ein Umzug berufsbedingt?

  • neuer Arbeitgeber an neuem Ort
  • Versetzung an einen anderen Ort
  • Verkürzung des Arbeitsweges um täglich mindestens eine Stunde
  • Erleichterung des Arbeitsweges (objektive Entscheidung im Einzelfall)
  • Rückkehr aus dem Ausland durch Arbeitgeber veranlasst
steuerlich absetzbar Posten tatsächliche Kosten/Höchstbetrag Pauschale rechtliche Grundlage (Bundesumzugskostengesetz)
 allgemeine Umzugskosten  Monatsmieten für alte (wenn fristgerechte Kündigung nicht möglich) und neue Wohnung (wenn Bezug nicht früher möglich) maximal 3 Monatsmieten für neue Wohnung
maximal 6 Monatsmieten für alte Wohnung
 keine Pauschale möglich  § 8 BUKG
 Maklergebühren für Vermittlung der neuen Wohnung  in voller Höhe  § 9 Abs. 1 BUKG
 Schönheitsreparaturen in den Innenräumen der neuen Wohnung (keine Renovierung!)
 Transport- und Fahrtkosten für Spedition oder angemietete Fahrzeuge § 6 BUKG
 Fahrkosten zur Besichtigung potenziell neuer Wohnungen  30 Cent pro Kilometer oder tatsächliche Kosten   § 7 BUKG
 Neuanschaffung für Herd und Ofen  Herd: max. 231 € Ofen: max. 164 € pro Zimmer  § 9 Abs. 3 BUKG
sonstige Umzugskosten Auf- und Abbau von Möbeln, Geräten, Elektrik, Gardinen

Trinkgelder für Umzugspersonal

Änderung, Abbau, Anbringen und Installation von Rundfunk- und Fernsehantennen

An- und Abmeldung von Telefonanschlüssen

behördliche Ummeldung von Personen und Kraftfahrzeugen Zeitungsinserate

Anschaffung von Mülltonnen nach Vorgabe des neuen Wohnortes

 

in voller Höhe alternativ: Umzugskostenpauschale

 

ab 1. März 2015
verheiratet: 1.460 €
Ledig: 730 €
pro weiteres Haushaltsmitglied: 322 €

ab 1. März 2014
verheiratet: 1.429 €
Ledig: 715 €
pro weiteres Haushaltsmitglied: 315 €

Wichtig: Es zählt der Tag des Umzugsabschlusses.

§ 10 BUKG (Pauschale)
 Umschulungs- und Nachhilfekosten für Kinder maximal 1.841 € 50 % des Höchstbetrags + Pauschale abgezogen von den Nachhilfekosten zu 75 %  § 9 Abs. 2 BUKG

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