Vorschadenprotokoll - Erklärt im Umzugs-Lexikon von Kleinow Umzüge
Wird ein Umzug Berlin oder ein Umzug Potsdam mir einer Umzugsfirma geplant, sollte einVorschadensprotokoll ausgestellt werden. Vor dem eigentlichem Umzug sollte man mit einem Mitarbeiter der Spedition durch die Wohnung gehen, um sich die zu transportierenden Möbel anzusehen. Sollten Beschädigungen oder Kratzer vor dem Umzug vorhanden sein, sollte dies in einem Vorschadensprotokoll festgehalten werden.
Mit dem Vorschadenprotokoll auf der sicheren Seite
Ein Vorschadensprotokoll sollte immer vor den Umzügen unterschrieben sein. Werden von einem Kunden Schäden durch die Spedition nach den Umzügen festgestellt, sollte dies schriftlich festgehalten werden. Es ist sehr wichtig, seine Ansprüche an die verantwortliche Umzugsfirma schriftlich zu stellen. Dies muss innerhalb der gesetzlichen Reklamationsfrist geschehen. Sollte ein Spiegel oder ähnliches beim Umzug zerbrochen werden, beträgt die Frist nur einen Tag. Bei nicht sichtbaren Schäden durch den Umzug beträgt die gesetzliche Frist 14 Tage. Das Vorschadensprotokoll schützt den Kunden und ist hilfreich, um Ansprüche im Falle von Umzugsschäden geltend zu machen.